Aber wieso muss ich nicht zahlen (GEZ) , wenn ich ein kleines Radio mit in unseren Schrebergarten nehme?!?
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Off Topic GebührenEinzugsZentrale [GEZ]Aber wieso muss ich nicht zahlen (GEZ) , wenn ich ein kleines Radio mit in unseren Schrebergarten nehme?!?
Wenn du auf Seite1 dieses threads gehst, ist da ein zitat von www.gez.de .
Saadi has written
Leider ist es kein minifernseher, sondern so ein mittelgroßer Röhrenfernseher, halt ein ganz normaler...
Ich meinte du sollst dir wenn möglich so ein kleines teil besorgen.
Das ist in Schrebergärten auch viel praktischer...
Saadi has written
Aber wieso muss ich nicht zahlen (GEZ) , wenn ich ein kleines Radio mit in unseren Schrebergarten nehme?!?
Soweit ich weiß musst du nur zahlen wenn das radio gemeldet ist.
Bei so kleinen teilen ist das den wert des gerätes kaum wert (zumindest beim radio). Außerdem kannste die kleinen teile besser verstecken wenn der kontrolleur da steht
Klara has written
404
afaik läuft das so ab, dass du sobald du umziehst o ä Briefe von der gez kriegst wo drin steht dass du dich anmelden sollst.
So ganz überredet das mich nicht..
Wusstet ihr, dass:
Quote
Die hat nichts zu melden
Achtung! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß alle Rundfunkbenutzer verpflichtet sind, GEZ-Gebühren zu entrichten. Der folgende Text ist keinesfalls als Aufforderung zum Schwarzsehen zu verstehen, er soll vielmehr über Methoden und Vorgehensweisen der GEZ aufklären.
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Hast du schon mal einen Brief von der GEZ bekommen, nachdem du umgezogen bist und noch nicht bei der GEZ gemeldet warst ? Oder stand mal ein Gebührenbeauftragter vor deiner Tür und begehrte Einlaß ? Dann solltest du wissen, wie die GEZ vorgeht und was sie darf und was nicht.
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Wie kommt also die GEZ an Adressen von Schwarzsehern ?
Ganz simpel. Sie schaut in Telefonbücher und kauft Adressenlisten von professionellen Adressenhändlern und vergleicht diese Adressen mit allen angemeldeten Teilnehmern. Wer nicht angemeldet ist, ist ein potenzieller Schwarzseher und wird angeschrieben. In den meisten Bundesländern helfen auch die Einwohnermeldeämter und geben Namen und Adressen neuangemeldete Bürger an die GEZ weiter.
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Was passiert, wenn ich die Briefe der GEZ ignoriere ?
Die GEZ verschickt nach acht Wochen ein Erinnerungsschreiben. Wird auch das ignoriert, kommt nach weiteren acht Wochen das nächste Erinnerungsschreiben. Dabei bleibt es auch. Nach zwei ignorierten Erinnerungsschreiben wird man nicht mehr angeschrieben.
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Muß ich den Gebührenbeauftragten in meine Wohnung lassen ?
Nein ! Es gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Niemand muß sie in die Wohnung lassen. Niemand ist verpflichtet, ihnen zu sagen, ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht.
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Was, wenn der Fernseher im Hintergrund läuft ?
Dann können die Runkfunkanstalten (in deren Namen die Gebührenbeauftragten handeln) gerichtlich eine Auskunft erzwingen, was sie aber praktisch nie machen, da der Streitwert zu gering ist.
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Peilwagen haben meinen Fernseher geortet !
Quatsch. In Wahrheit gibt es keine Peilwagen. Das heißt, es gibt sie schon, aber sie gehören nicht den Rundfunkanstalten, sondern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Und die sucht damit nicht nach Schwarzsehern, sondern nach elektromagnetischen Störfeldern.
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Warum fragt mich der Gebührenbeauftragte bloss, wie lange ich den Fernseher schon habe ?
Damit du die Gebühren für die letzten 10 Jahre auch noch nachzahlen kannst. Auch hier ist die GEZ auf deine Auskunft angewiesen. Ehrlichkeit wird bestraft, Frechheit belohnt. Wer sagt, daß er den Fernseher erst seit gestern hat, kommt gratis davon. Wer ehrlich antwortet, zahlt.
Achtung! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß alle Rundfunkbenutzer verpflichtet sind, GEZ-Gebühren zu entrichten. Der folgende Text ist keinesfalls als Aufforderung zum Schwarzsehen zu verstehen, er soll vielmehr über Methoden und Vorgehensweisen der GEZ aufklären.
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Hast du schon mal einen Brief von der GEZ bekommen, nachdem du umgezogen bist und noch nicht bei der GEZ gemeldet warst ? Oder stand mal ein Gebührenbeauftragter vor deiner Tür und begehrte Einlaß ? Dann solltest du wissen, wie die GEZ vorgeht und was sie darf und was nicht.
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Wie kommt also die GEZ an Adressen von Schwarzsehern ?
Ganz simpel. Sie schaut in Telefonbücher und kauft Adressenlisten von professionellen Adressenhändlern und vergleicht diese Adressen mit allen angemeldeten Teilnehmern. Wer nicht angemeldet ist, ist ein potenzieller Schwarzseher und wird angeschrieben. In den meisten Bundesländern helfen auch die Einwohnermeldeämter und geben Namen und Adressen neuangemeldete Bürger an die GEZ weiter.
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Was passiert, wenn ich die Briefe der GEZ ignoriere ?
Die GEZ verschickt nach acht Wochen ein Erinnerungsschreiben. Wird auch das ignoriert, kommt nach weiteren acht Wochen das nächste Erinnerungsschreiben. Dabei bleibt es auch. Nach zwei ignorierten Erinnerungsschreiben wird man nicht mehr angeschrieben.
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Muß ich den Gebührenbeauftragten in meine Wohnung lassen ?
Nein ! Es gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Niemand muß sie in die Wohnung lassen. Niemand ist verpflichtet, ihnen zu sagen, ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht.
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Was, wenn der Fernseher im Hintergrund läuft ?
Dann können die Runkfunkanstalten (in deren Namen die Gebührenbeauftragten handeln) gerichtlich eine Auskunft erzwingen, was sie aber praktisch nie machen, da der Streitwert zu gering ist.
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Peilwagen haben meinen Fernseher geortet !
Quatsch. In Wahrheit gibt es keine Peilwagen. Das heißt, es gibt sie schon, aber sie gehören nicht den Rundfunkanstalten, sondern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Und die sucht damit nicht nach Schwarzsehern, sondern nach elektromagnetischen Störfeldern.
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Warum fragt mich der Gebührenbeauftragte bloss, wie lange ich den Fernseher schon habe ?
Damit du die Gebühren für die letzten 10 Jahre auch noch nachzahlen kannst. Auch hier ist die GEZ auf deine Auskunft angewiesen. Ehrlichkeit wird bestraft, Frechheit belohnt. Wer sagt, daß er den Fernseher erst seit gestern hat, kommt gratis davon. Wer ehrlich antwortet, zahlt.
Die GEZ ist heute zwar überflüssig hatte abe früher eine wichtige Funktion:
Die Gelder sollten den staatlichen Fernsehsendern genug Geld sichern, dass diese unabhängig von Sponsoren, und damit unbeeinflusst berichten konnten. Dafür dürfen sie aber nach 20 Uhr keine Werbung mehr zeigen.
Und serh viele Leute sind roh darüber, doch handelt es sich dabei hauptsächlich um eine Altersgruppe welche niht im Internet postet. Das einzige wirklich sinnlose ist die Gebühr für Computer, wobei die ja nur für Leute gilt, welche keinen Fernseher/Radio gemeldet haben. Mit dieser "PCGebühr" will man wohl eher drückebergern vorbeugen.
Aber für alle die nicht zahlen wollen: Wo ist da Problem?
Einfach keinen Fernseher melden und den Fernseher so aufstellen, dass man ihn von ausserhalb /von der Einganstür aus nicht sehen kann.
Ein GEZ-beamter muss sich ausweisen, und erst Recht wenn ihr ihn fragt. Er darf eure Wohnung ohne Erlaubnis nicht betreten, sollte er es dennoch tun sind sämtliche Beweise hinfällig.
Aber wohl fühlt man sich nicht..
@ Momo: ich meine nicht unsere wohnung, sondern ich will nen fernseher im ´schrebergarten hinstellen!
oder lieg ich da falsch?
Also gut, hier:
www.gez.de has written
Ich habe in meiner Zweitwohnung ein Radio und ein Fernsehgerät aufgestellt.
Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden?
Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.
Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden?
Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.
Ich hab denen schon ne Mail gesandt , mal sehen, wie die antworten..
Und wenn die GEZ'ler sich danach richten, würden sie ihre Arbeitszeit damit verbringen, Äcker nach Fernsehern zu durchsuchen.
Spiegel Online has written
GEZ mahnt Webseite wegen Begriff "GEZ-Gebühr" ab
Von Konrad Lischka
Die GEZ will ihr mieses Image mit allen Mitteln los werden: Die Rundfunkgebühren-Eintreiber haben ein Internet-Portal abgemahnt. Statt "GEZ-Gebühr" sollen die Betreiber nur noch "gesetzliche Rundfunkgebühren" schreiben, anderenfalls droht die GEZ Prozesse und "erhebliche Kosten" an.
Das Internetportal Akademie.de verspricht Kleinunternehmern handfestes und praxistaugliches Wissen. Die Seite bietet Ratgeber zu Themen wie Abgeltungsteuer, PowerPoint und bis vor kurzem auch zu den GEZ-Gebühren. Auf etwa 80 Internetseiten halfen Musterbriefe und Ratgeber-Texte Selbstständigen beim Thema Rundfunkgebühren - bis am 9. August die 29-seitige Abmahnung von der GEZ kam.
Das Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, zählt in insgesamt 32 Punkten auf, was Akademie.de fortan zu unterlassen habe. Unter anderem: Statt "GEZ-Gebühren" soll Akademie.de ab sofort "gesetzliche Rundfunkgebühren" schreiben, statt "GEZ-Fahnder" tatsächlich "Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter".
Und anstelle von GEZ-Antwortbogen verlangt die GEZ den angeblich korrekten Begriff "dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV". Das klingt absurd, ist aber vollkommen ernst gemeint: Sollte Akademie.de die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, droht die GEZ damit, ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen, wodurch "erhebliche Kosten entstehen werden". Unterschreibt Akademie.de, kostet zum Beispiel jede weitere Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühr" 5100 Euro Strafe.
Anbieter hat schon alle GEZ-Seiten gelöscht
Der abgemahnte Anbieter hat schon alle entsprechenden Seiten gelöscht. Dietrich von Hase, Mitarbeiter der Redaktion bei akademie.de, sagte SPIEGEL ONLINE: "Wir wollen nicht versehentlich in weitere Abmahnfallen reintreten." Er fühlt sich durch das Vorgehen der GEZ eingeschüchtert: "Akademie.de hat sicher keinen finanziell so starken Rücken wie die GEZ. Zumal ja in der Abmahnung schon die Rede davon ist, dass erhebliche Kosten entstehen werden."
Gegenüber SPIEGEL ONLINE wollte sich GEZ-Pressesprecher Willi Rees derzeit nicht zu der Angelegenheit äußern, weil man zu "schwebenden Verfahren" generell "keine Stellungnahmen" abgebe.
Der Versuch der GEZ, die "Nutzung nicht existenter Begriffe" (so das Abmahnschreiben) zu untersagen, wirkt absurd. Insgesamt 30 "falsche" Begriffe zählt die GEZ auf und stellt ihnen die "richtigen" Übersetzungen gegenüber.
Die Behauptung, der Begriff "GEZ-Gebühren" sei "nicht existent" und diene offenbar nur dazu, "ein negatives Image" der GEZ hervorzurufen, ist gewagt. Google findet die GEZ-Gebühren zum Beispiel auf ZDF.de 36 Mal - und im gesamten deutschsprachigen Netz gibt es ungefähr 219.000 entsprechende Treffer.
Wie gebräuchlich die laut GEZ "falschen", beziehungsweise "nicht-existenten" Begriffe und ihre richtigen GEZ-Übersetzungen sind, kann jeder selbst anhand der Tabelle unten prüfen.
Orginallink oben im Zitatkopf
Von Konrad Lischka
Die GEZ will ihr mieses Image mit allen Mitteln los werden: Die Rundfunkgebühren-Eintreiber haben ein Internet-Portal abgemahnt. Statt "GEZ-Gebühr" sollen die Betreiber nur noch "gesetzliche Rundfunkgebühren" schreiben, anderenfalls droht die GEZ Prozesse und "erhebliche Kosten" an.
Das Internetportal Akademie.de verspricht Kleinunternehmern handfestes und praxistaugliches Wissen. Die Seite bietet Ratgeber zu Themen wie Abgeltungsteuer, PowerPoint und bis vor kurzem auch zu den GEZ-Gebühren. Auf etwa 80 Internetseiten halfen Musterbriefe und Ratgeber-Texte Selbstständigen beim Thema Rundfunkgebühren - bis am 9. August die 29-seitige Abmahnung von der GEZ kam.
Das Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, zählt in insgesamt 32 Punkten auf, was Akademie.de fortan zu unterlassen habe. Unter anderem: Statt "GEZ-Gebühren" soll Akademie.de ab sofort "gesetzliche Rundfunkgebühren" schreiben, statt "GEZ-Fahnder" tatsächlich "Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter".
Und anstelle von GEZ-Antwortbogen verlangt die GEZ den angeblich korrekten Begriff "dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV". Das klingt absurd, ist aber vollkommen ernst gemeint: Sollte Akademie.de die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, droht die GEZ damit, ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen, wodurch "erhebliche Kosten entstehen werden". Unterschreibt Akademie.de, kostet zum Beispiel jede weitere Verwendung des Begriffs "GEZ-Gebühr" 5100 Euro Strafe.
Anbieter hat schon alle GEZ-Seiten gelöscht
Der abgemahnte Anbieter hat schon alle entsprechenden Seiten gelöscht. Dietrich von Hase, Mitarbeiter der Redaktion bei akademie.de, sagte SPIEGEL ONLINE: "Wir wollen nicht versehentlich in weitere Abmahnfallen reintreten." Er fühlt sich durch das Vorgehen der GEZ eingeschüchtert: "Akademie.de hat sicher keinen finanziell so starken Rücken wie die GEZ. Zumal ja in der Abmahnung schon die Rede davon ist, dass erhebliche Kosten entstehen werden."
Gegenüber SPIEGEL ONLINE wollte sich GEZ-Pressesprecher Willi Rees derzeit nicht zu der Angelegenheit äußern, weil man zu "schwebenden Verfahren" generell "keine Stellungnahmen" abgebe.
Der Versuch der GEZ, die "Nutzung nicht existenter Begriffe" (so das Abmahnschreiben) zu untersagen, wirkt absurd. Insgesamt 30 "falsche" Begriffe zählt die GEZ auf und stellt ihnen die "richtigen" Übersetzungen gegenüber.
Die Behauptung, der Begriff "GEZ-Gebühren" sei "nicht existent" und diene offenbar nur dazu, "ein negatives Image" der GEZ hervorzurufen, ist gewagt. Google findet die GEZ-Gebühren zum Beispiel auf ZDF.de 36 Mal - und im gesamten deutschsprachigen Netz gibt es ungefähr 219.000 entsprechende Treffer.
Wie gebräuchlich die laut GEZ "falschen", beziehungsweise "nicht-existenten" Begriffe und ihre richtigen GEZ-Übersetzungen sind, kann jeder selbst anhand der Tabelle unten prüfen.
Orginallink oben im Zitatkopf
Damit ihr nicht auch solch Ärger am Hals habt, soltet ihr die Tabelle in SpiegelOnline lesen.
Beispiel:
Man darf nicht sagen:
"GEZ-Anschreiben"
Erlaubt ist:
"Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird"
Das ist sowas von übertrieben und das verbessert ihr Image nicht, im Gegenteil.